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Posting time:2025-03-13 00:34:43
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Jetzt schauen die Behörden verstärkt auch in unsere stinkenden Bio-Tonnen. Eine neue EU-Verordnung wird ab dem 1. Mai auch in Deutschland umgesetzt. Wer nicht aufpasst, muss ein Bußgeld zahlen. BILD erklärt die Verordnung. Sie hat den sperrigen Namen „Schadstoff- und Fremdstoffminimierungsverordnung“. Klingt furchtbar. Aber in der Folge kann es sein, dass Bio-Tonnen künftig von der Müllabfuhr nicht mehr geleert werden. Dann stinkt es erst richtig! Warum die neue Müll-Verordnung? In Bio-Tonnen gehören neben Essensresten auch organische Abfälle wie Laub und Schnittgut aus dem Garten. Diese Abfälle werden später zu wertvollem Humus verarbeitet. Aber genau dabei kommt es offenbar zunehmend zu Problemen. Denn immer öfter, so die Behörden, landen auch Kunststoffe oder sogenanntes Bioplastik in der braunen beziehungsweise grünen Tonne. Lesen Sie auch Felix Hutt machte ein Jahr Promille-Pause: Wie ich meine Lust auf Alkohol besiegte Früher trank er fünfmal pro Woche. Dann schaffte er es, die Lust auf Promille zu besiegen. Höchster Anstieg seit 2008: Bauzinsen steigen, obwohl Leitzins sinkt Bittere für Häuslebauer: Innerhalb weniger Tagen sind die Bauzinsen geradezu explodiert. Diese sogenannten Fremdstoffe werden oft nicht ausreichend aus dem Bioabfall heraussortiert. Da sie sich nicht zersetzen, verunreinigen sie den Humus, den Gartenbesitzer und Landwirte später auf ihre Felder bringen. Kunststoffteile landen so in der Umwelt. Was sagt die neue Verordnung? Laut der neuen Bioabfallverordnung dürfen nur noch sortenreine Bioabfälle bei den Kompostierungsanlagen abgeliefert werden. Deshalb müssen die Müllwerker die Abfälle verstärkt auf Verunreinigungen überprüfen. Ist der Bioabfall nicht sortenrein, wird die Tonne nicht geleert. Er muss vom Hausbesitzer nachsortiert werden. Erst dann wird der Abfall mitgenommen. Für diesen Zweck sind die Fahrzeuge der Müllabfuhr mit Sensoren ausgestattet, die die Mülltonnen überprüfen. Entdecken die Sensoren Fremdkörper (also etwa Plastik) in der Tonne, leeren sie diese nicht und schlagen Alarm. Wie hoch sind die Bußgelder? Die neue Verordnung gilt ab dem 1. Mai 2025. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Und es droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro.
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